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Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung der Wahlen:

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Leistungsbeschreibung der Kreiswahlleitung

  • Einteilung des Wahlkreises
  • Veröffentlichung von Wahlbekanntmachungen
  • Beratung der Städte und Gemeinden in Wahlangelegenheiten
  • Vorbereitung und Druck von Stimmzetteln (nicht für Gemeindewahlen)
  • Koordination und Organisation der Wahl
  • Ergebnisermittlung am Wahltag
  • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
  • Prüfen der Wahlniederschriften

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wahlgesetze (EuWGBWGNLWGNKWGNKomVG)