Amtliche Bekanntmachungen
Leistungsbeschreibung
Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
Im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen nehmen auch viele kreisangehörige Kommunen oder sonstige Institutionen, wie zum Beispiel Kirchen, ihre amtlichen Verkündungen vor.
Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen an Amtsblatt@landkreisgoettingen.de .
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle HinweiseDie Kommunen und sonstigen Institutionen legen die zur Verkündung vorgesehenen Unterlagen direkt bei den zuständigen Mitarbeitern vor.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle HinweiseEs wird Kosten- und Auslagenersatz gemäß der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Göttingen erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle HinweiseDas amtliche Verkündungsblatt erscheint in der Regel einmal wöchentlich.