Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Leistungsbeschreibung
Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
Im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen nehmen auch viele kreisangehörige Kommunen oder sonstige Institutionen, wie zum Beispiel Kirchen, ihre amtlichen Verkündungen vor.
Verfahrensablauf
Das Amtsblatt wird von der zuständigen Kommune als gedrucktes oder elektronisches amtliches Verkündungsblatt herausgegeben und bereitgestellt. Die Veröffentlichung kann beispielsweise auf der Internetseite der Kommune erfolgen. Die konkrete Form der Veröffentlichung wird in der Hauptsatzung festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.
Zuständige Stelle
Das Amtsblatt wird von der jeweiligen Gemeinde, Stadt oder dem Landkreis veröffentlicht.
Voraussetzungen
Für die Einsicht in das Amtsblatt sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich. Es ist öffentlich zugänglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Kommunen und sonstige Institutionen legen die zur Verkündung vorgesehenen Unterlagen direkt bei der/den zuständige*n Sachbearbeiter*in vor.
Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich an die E-MailAdresse: amtsblatt@landkreisgoettingen.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Das amtliche Verkündigungsblatt erscheint in der Regel einmal wöchentlich (jeden Donnerstag).
Das Amtsblatt wird gemäß §11 Abs. 3 NKomVG ausschließlich im Internet veröffentlicht
Bearbeitungsdauer
Die Veröffentlichung erfolgt in der Regel zu festgelegten Terminen.