Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jede Kommune veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung oder im Internet.
Im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen nehmen auch viele kreisangehörige Kommunen oder sonstige Institutionen, wie zum Beispiel Kirchen, ihre amtlichen Verkündungen vor.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Kommunen und sonstige Institutionen legen die zur Verkündung vorgesehenen Unterlagen direkt bei der/den zuständige*n Sachbearbeiter*in vor.
Bitte senden Sie die erforderlichen Unterlagen ausschließlich an die E-MailAdresse: amtsblatt@landkreisgoettingen.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Das amtliche Verkündigungsblatt erscheint in der Regel einmal wöchentlich (jeden Donnerstag).
Das Amtsblatt wird gemäß §11 Abs. 3 NKomVG ausschließlich im Internet veröffentlicht