Fahrerlaubnis: Ersatz
Fahrerlaubnis: Ersatz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Ihr Führerschein
- verloren gegangen bzw. abhanden gekommen ist,
- gestohlen wurde,
- unbrauchbar geworden ist, weil er unleserlich geworden ist, sich Ihr Aussehen geändert hat bzw. andere Gründe vorliegen,
benötigen Sie einen neuen Führerschein.
Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name im Personalausweis ersichtlich ist.
Voraussetzungen:
- ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde
- Besitz einer Fahrerlaubnis
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf einen Ersatzführerschein ist bei der zuständigen Stelle persönlich vom Antragsteller schriftlich zu stellen.
Die Abholung des beantragten Führerscheines kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Hat nicht der Landkreis Göttingen Ihren "alten" Führerschein ausgestellt, müssen Sie von der ausstellenden Führerscheinstelle eine Karteikartenabschrift einholen.
Im Ersatzführerschein werden die "alten" Daten der erteilten Fahrerlaubnisklassen vermerkt.
Für die Klassen CE 79 und T gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Umstellung der Fahrerlaubnis auf EU-Führerschein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung oder gültiger Passersatz
sowie
- bei Verlust: Abgabe bzw. Abnahme einer eidesstattlichen Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache)
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der zuständigen Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte wird eine Übersetzung benötigt)
- bei Unbrauchbarkeit: alter Führerschein
- bei Namenswechsel: alter Führerschein und eine Bescheinigung über die Namensänderung, falls der neue Name noch nicht im Personalausweis und Reisepass eingetragen ist
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
- wenn der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde: Karteikartenabschrift
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Sollte keine Diebstahlanzeige vorliegen, ist eine eidesstattliche Versicherung bei der Führerscheinstelle des Landkreises Göttingen abzugeben
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach ihrer Gebührenordnung fest.
Ersatzführerschein 39,30 Euro
Eidesstattliche Versicherung 30,70 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn der Führerschein verloren ist, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Formular "Karteikartenabschrift für LK Göttingen" (siehe unter Dokumente) können Sie die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat.