BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Baustelle: Erteilung - von verkehrsrechtlichen Baustellenanordnungen


Leistungsbeschreibung

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, wie z. B.

  • Aufgrabungen im Straßenraum
  • Straßenbau
  • Arbeiten im Seitenraum
  • Aufstellung eines Gerüstes

müssen gesichert werden.

Vor Beginn der Arbeiten muss der Bauunternehmer (unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes) von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Zuständigkeiten und richten dementsprechend Ihren Antrag mindestens 14 Tage vor Maßnahmenbeginn an die jeweils angegebene email-Adresse:

Herr Hoppmann: Hoppmann.T@landkreisgoettingen.de für Maßnahmen:

  • In den Samtgemeinden: Hattorf, Radolfshausen, Gieboldehausen,
  • In der Stadt Herzberg (hier nur Bundes-; Landes- u. Kreisstraßen)
  • In der Stadt Bad Lauterberg (hier nur Bundes-; Landes- u. Kreisstraßen)
  • In der Stadt Bad Sachsa
  • In den Gemeinden Gleichen, Walkenried und Bad Grund

Herr Stemmwedel: Stemmwedel@landkreisgoettingen.de für Maßnahmen:

  • In der Samtgemeinde Dransfeld
  • Im Flecken Adelebsen
  • Im Flecken Bovenden (hier nur Bundes-; Landes- u. Kreisstraßen)
  • In den Gemeinden Friedland, Rosdorf und Staufenberg
Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen und selbständigen Gemeinden.

Anträge für die Bereiche der Städte Duderstadt, Hann. Münden, Gemeindestraßennetz der Städte Herzberg und Bad Lauterberg sowie Gemeindestraßennetz des Flecken Bovenden sind bei der dortigen Gemeinde (Ordnungsamt) zu stellen.

(Gemeindestraßennetz = innerörtlich, betrifft nicht Bundes-; Landes- u. Kreisstraßen.)

Welche verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

  • schriftlicher Antrag,
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell; RSA ist die Abkürzung für "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen")
  • eventuell Umleitungsplan

Gebühr: 10,20 - 767,00 EUR

Spezielle Hinweise

Die Gebühr ergibt sich im Einzelfall.
Nach der Gebührenodnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen je nach Art und Umfang Gebühren von 20,00 Euro bis 767,00 Euro an

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Antragsfrist: 2 Wochen
Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Spezielle Hinweise

In der Regel ist der Antrag zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.

Für den Antrag (.doc) hier  klicken.

Baustelleninformationen für Niedersachsen können im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Verkehrsmanagementzentrale abgefragt werden.

Auskunft erteilen auch die Verkehrsbehörden der Kommunen sowie die Straßen- und Autobahnmeistereien der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.