Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Besonderheiten :
Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes sind, in dem auf der Rückseite die Merkmale "aG" oder "BI" eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis, der sie berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, im eingeschränkten Halteverbot und in Bewohnerparkbereichen sowie in gebührenpflichtigen Parkzonen gebührenfrei zu parken.
Der Ausweis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und ist europaweit gültig.
Wichtig :
Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Anträge / Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie / Phokomelie / vgl. Funktionseinschränkungen sowie für Blinde Menschen Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen Antrag auf Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkmal aG) und für Blinde (Merkmal Bl) (§ 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) Information zur Benutzung des EU-einheitlichen Behindertenparkausweises Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen UnionBemerkungen
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie