Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Besonderheiten :
Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes sind, in dem auf der Rückseite die Merkmale "aG" oder "BI" eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis, der sie berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, im eingeschränkten Halteverbot und in Bewohnerparkbereichen sowie in gebührenpflichtigen Parkzonen gebührenfrei zu parken.
Der Ausweis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und ist europaweit gültig.
Wichtig :
Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie