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Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung


Leistungsbeschreibung

Spezielle Hinweise

Besonderheiten
Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises des Versorgungsamtes sind, in dem auf der Rückseite die Merkmale "aG" oder "BI" eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Schwerbehindertenparkausweis, der sie berechtigt, die ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplätze zu nutzen, im eingeschränkten Halteverbot und in Bewohnerparkbereichen sowie in gebührenpflichtigen Parkzonen gebührenfrei zu parken.
 
Der Ausweis wird für eine Dauer von bis zu 5 Jahren ausgestellt und ist europaweit gültig.
 
Wichtig :
Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz.
 
 

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie