Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Das Mindestalter für den Erwerb der unterschiedlichen Fahrerlaubnisse sowie weitere Voraussetzungen können Sie dem "Infoblatt: Führerschein - Mindestalter und Auflagen" entnehmen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person schriftlich zu stellen. Die zuständige Stelle erteilt bei Eignung den Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle.
Über die Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Stelle eine sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgestellt, die bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Voraussetzungen
für Bewerber :
- Mindestalter: 17 Jahre
- Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
- Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr
- Zustimmung der Erziehungsberechtigten
für Begleitpersonen:
- seit 5 Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
- Vollendung des 30. Lebensjahres
- nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
original Unterschrift auf Behördenvordruck
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Erste-Hilfe- Nachweis
Nachweis über einen Sehtest (Optiker oder Augenarzt)
Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17
Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.
Im Landkreis Göttingen beträgt die Gebühr 52,40 € plus 8,30 € je einzutragende Begleitperson.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Bemerkungen
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion