BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Fahrerlaubnis: Ausstellung - Internationaler Führerschein


Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.

Spezielle Hinweise

Einen internationalen Führerschein kann erhalten, wer im Besitz eines Kartenführerscheines ist.

Der internationale Führerschein ersetzt keinen nationalen Führerschein, sondern bestätigt lediglich den Besitz einer nationalen Fahrerlaubnis in verschiedenen Sprachen. Er wird auf maximal drei Jahre befristet ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Für Inhaber einer deutschen Fahrerlaubnis gilt er nur im Ausland. Wird die nationale Fahrerlaubnis entzogen, verliert auch der internationale Führerschein seine Gültigkeit.

Innerhalb der Staaten der Europäischen Union und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ist ein internationaler Führerschein nicht notwendig, hier reicht der EU-Kartenführerschein aus. Darüber hinaus und insbesondere in Übersee wird aber die Mitnahme eines internationalen Führerscheines dringend angeraten.

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben..

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis
  • Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
Spezielle Hinweise
  • Antrag auf Erteilung eines internationalen Führerscheins
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
  • Kartenführerschein

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Spezielle Hinweise

Die Gebühr beträgt 16,00 Euro.

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009