Führerschein: Ausstellung neu wegen Namensänderung
Führerschein: Ausstellung neu wegen Namensänderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Führerschein geändert werden muss, nachdem man einen neuen Nachnamen durch Heirat oder andere Gründe angenommen hat. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass die Fahrerlaubnisinhaberin oder der Fahrerlaubnisinhaber den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten. Gleiches gilt bei einer Änderung des Vornamens, des Geburtsdatums oder des Geburtsortes. Eine Änderung der Anschrift wird im Führerschein nicht eingetragen und ist damit nicht zu melden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
bisheriger Führerschein
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde , sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
zusätzlich eine Karteikartenabschrift (Aufstellung der aktuellen Führerscheindaten), sofern der Führerschein vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde. Diese kann in der Regel telefonisch bei der zuständigen Stelle angefordert werden, die den Führerschein ausgestellt hat.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung dauert in der Regel ca. zwei Wochen.
Dokumente
Was sollte ich noch wissen?
Mit dem Formular "Karteikartenabschrift für LK Göttingen" (siehe unter Dokumente) können Sie die Karteikartenabschrift bei der Führerscheinstelle beantragen, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr