Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Fahrerlaubnis: Verlängerung - Fahrerlaubnis der Klassen C und D
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
- Klassen C1, C1E :
- gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
- nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre
- Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E : für fünf Jahre
Hinweis: Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Ist die Geltungsdauer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE abgelaufen, muss eine Verlängerung der entsprechenden Klassen beantragt werden. Diese Beantragung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer (mindestens 2 – 3 Wochen vorher) geschehen, um einen eventuellen Verlust des Besitzstandes zu vermeiden.
Die Verlängerung der jeweiligen Klasse kann auch nach Ablauf der Geltungsfrist erteilt werden.
Allerdings entfällt dann die Berechtigung, leere Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,49 t zu führen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Hauptwohnsitz ist.
Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- augenärztliches Gutachten über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes gemäß § 12 Abs. 6 i.V.m. Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als zwei Jahre sein.
- ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung auf amtlichem Vordruck gemäß § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 FeV. Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den die Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- für die Verlängerung der Klassen D, DE, D1 und D1E (BUS)
- ab dem 50. Lebensjahr :
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
- zusätzlich ein leistungspsychologisches Gutachten nach § 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 FeV.
- Für die Führerscheinklasse D ist ein Führungszeugnis der Belegart "0" (Behördliches Führungszeugnis) bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.
- ab dem 50. Lebensjahr :
- Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift, wenn der zu verlängernde Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an.
Die Gebühren betragen 43,90 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden .
Anträge / Formulare
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion