Kraftfahrzeugkennzeichen: Zuteilung Rotes Kennzeichen
Kraftfahrzeugkennzeichen: Zuteilung Rotes Kennzeichen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
• Rote Dauerkennzeichen für Fahrzeug-Händler (06er) zur betrieblichen Überführung von Fahrzeugen, Probefahrten
Die Nutzung ist ausschließlich für betriebliche Zwecke vorgesehen. Über die Nutzung des Kennzeichens ist ein Fahrtenbuch in Verbindung mit einem roten Fahrzeugscheinheft zu führen. Dieses Heft ist befristet zugeteilt und ist spätestens nach Ablauf eines halben Jahres zwecks Überprüfung und Verlängerung in der Zulassungsstelle vorzulegen.
• Rote Dauerkennzeichen (07er) für Fahrzeuge, deren Erhalt dem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut dient.
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein (Tag der ersten Zulassung). Die 07er Kennzeichen dürfen nur für Probefahrten, Fahrten zu Oldtimertreffen oder Fahrten zur Werkstatt genutzt werden. Es können mehrere Fahrzeuge unter dem 07er Kennzeichen angemeldet werden.
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages auf Ausstellung wird geprüft, ob die antragstellende Person einen Kfz-Handel betreibt und persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Vor Zuteilung des Kennzeichens kann noch eine Betriebsüberprüfung vor Ort durchgeführt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Führungszeugnis (Beleg-Art O) der Inhaberin/des Inhabers oder der verantwortlichen Person
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Gewerbeanmeldung
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Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
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Auskünfte aus dem Handelsregister und dem Gewerbezentralregister, sofern Sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis über die Beantragung der Auskünfte
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SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
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Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
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Alternativ:
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Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
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Nachweis der Steuerbefreiung
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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen
für 06er Kennzeichen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der Gemeinde)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beantragung bei der Gemeinde)
- Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung (KFZ-Handel)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Versicherungsbestätigungskarte der Versicherungswirtschaft (ausgestellt auf rote Dauerkennzeichen)
- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer
- formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens für den KFZ-Handel
für 07er Kennzeichen:
- Polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der Gemeinde)
- Anfrage an das KBA
- Versicherungsbestätigungskarte der Versicherungswirtschaft (ausgestellt auf ein rotes Dauerkennzeichen)
- Eigentumsnachweis (Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Einzugsermächtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer
- formloser Antrag auf Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens
- Abnahme gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Welche Gebühren fallen an?
Steuer:
46,02 EUR
für Krafträder
Steuer:
191,73 EUR
für alle übrigen Fahrzeuge
für 06er Kennzeichen:
Gebühr in Höhe von 110,00 Euro, die bei Antragsstellung zu zahlen ist.
für 07er Kennzeichen:
Gebühr in Höhe von 80,00 Euro, die bei Antragsstellung zu zahlen ist.
Für jede weitere Fahrzeugscheinzuteilung ist eine Gebühr in Höhe von 10,50 Euro zu zahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
für 06er Kennzeichen:
§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
für 07er Kennzeichen:
§§ 2, 16, 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 23 StraßenverkehrsZulassungsOrdnung (StVZO)
Was sollte ich noch wissen?
Die erstmalige Zuteilung erfolgt befristet. Wird das Kennzeichen beanstandungsfrei geführt, wird die Genehmigung unbefristet verlängert.
Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen sind steuerbegünstigt.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion