Sportförderung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten, die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Der Landkreis Göttingen berät, fördert und unterstützt
- Bauvorhaben
- Veranstaltungen
- Wettkämpfe
- und sonstigen Maßnahmen
auf dem Gebiete des Sports.
Konkret handelt es sich insbesondere um folgende Bereiche:
- Zuwendungen für den Neu- und Umbau sowie für die Erweiterung von Sportstätten und Gemeinschaftsanlagen, die sich in kommunaler oder vereinseigener Trägerschaft befinden.
- Zuwendungen für den Schulsport (Jugend trainiert für Olympia)
- Übergabe von Urkunden und Ehrengaben, wie zum Beispiel bei Vereinsjubiläen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle HinweiseAnträge sind schriftlich an den
Landkreis Göttingen,
Fachbereich 40/Fachdienst 40.2,
Reinhäuser Landstraße 4,
37083 Göttingen zu richten.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle HinweiseDie Dienstleistung ist kostenlos.
Rechtsgrundlage
Spezielle HinweiseDiese Dienstleistung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Göttingen.