Sportstättenbauförderung
Sportstättenbauförderung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen den Erhalt und die Modernisierung Ihrer Sportstätten.
Zuwendungen für den Neu- und Umbau sowie für die Erweiterung von Sportstätten und Gemeinschaftsanlagen, die sich in kommunaler oder vereinseigener Trägerschaft befinden können mit einem Vordruck beantragt werden. Bitte beachten Sie vorab die Richtlinien des Landkreises Göttingen zur Förderung des Sports und die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Sportstättenförderprogramm.
Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen an
Landkreis Göttingen
Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
An wen muss ich mich wenden?
Frau Otto
Frai Weinmeister