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Förderung von personellen Aufwendungen Sport


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren. 

Die Förderung beträgt 
- bei neuen Stellen maximal 50 % vom Arbeitgeber-Brutto 
- bei bereits vorhandenen Stellen 50 % der Differenz zwischen bisherigem und neuem Arbeitgeber-Brutto
- maximal 7.500 € je vollem Kalenderjahr (12 Monate)
Gefördert wird über einen maximalen Gesamtzeitraum von 2 Jahren. 

Bitte beachten Sie auch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen. Gern beraten wir Sie bei Ihren Planungen!

Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen an 
Landkreis Göttingen       
Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz

Frau Otto

Frau Weinmeister