Förderung von personellen Aufwendungen Sport
Förderung von personellen Aufwendungen Sport
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Die Förderung beträgt
- bei neuen Stellen maximal 50 % vom Arbeitgeber-Brutto
- bei bereits vorhandenen Stellen 50 % der Differenz zwischen bisherigem und neuem Arbeitgeber-Brutto
- maximal 7.500 € je vollem Kalenderjahr (12 Monate)
Gefördert wird über einen maximalen Gesamtzeitraum von 2 Jahren.
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen. Gern beraten wir Sie bei Ihren Planungen!
Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen an
Landkreis Göttingen
Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz
An wen muss ich mich wenden?
Frau Otto
Frau Weinmeister