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Förderung von personellen Aufwendungen Sport


Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren. 

Die Förderung beträgt 
- bei neuen Stellen maximal 50 % vom Arbeitgeber-Brutto 
- bei bereits vorhandenen Stellen 50 % der Differenz zwischen bisherigem und neuem Arbeitgeber-Brutto
- maximal 7.500 € je vollem Kalenderjahr (12 Monate)
- gefördert wird über einen maximalen Gesamtzeitraum von 2 Jahren. 

Bitte beachten Sie auch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen. Gern beraten wir Sie bei Ihren Planungen!

Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen an:

Landkreis Göttingen       
Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz