Förderung von personellen Aufwendungen Sport
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen eingetragenen Verein führen und Ihren Mitgliedern Angebote in Sportarten machen, die üblicherweise zum Breitensport zählen, können Sie - je nach kommunaler Finanz- und Beschlusslage - in den Genuss einer öffentlichen Förderung kommen. Dies erleichtert Ihnen die Beschäftigung qualifizierten Übungsleiterpersonals sowie eine sozialverträgliche Gestaltung Ihrer Mitgliedsgebühren.
Die Förderung beträgt
- bei neuen Stellen maximal 50 % vom Arbeitgeber-Brutto
- bei bereits vorhandenen Stellen 50 % der Differenz zwischen bisherigem und neuem Arbeitgeber-Brutto
- maximal 7.500 € je vollem Kalenderjahr (12 Monate)
- gefördert wird über einen maximalen Gesamtzeitraum von 2 Jahren.
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen. Gern beraten wir Sie bei Ihren Planungen!
Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen an:
Landkreis Göttingen
Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur
Herzberger Straße 5
37520 Osterode am Harz