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Förderung von gleichstellungsrelevanten Projekten


Leistungsbeschreibung

Wofür kann ein Zuschuss bei der Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen beantragt werden?


Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen etc. oder kommunale Gleichstellungsbeauftragte können für gleichstellungsrelevante Maßnahmen und Projekte in den Städten und
(Samt-)Gemeinden im Landkreis Göttingen einen Zuschuss von maximal 500,-- Euro erhalten.

Inhaltlich werden Maßnahmen und Projekte aus folgenden Themenbereichen unterstützt:

  • Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Frauen-, Mädchen und Gleichstellungspolitik
  • Gender Mainstreaming
  • Bildung und gesellschaftliche Teilhabe unter dem Aspekt der Chancengleichheit von Frauen und Mädchen
  • Geschlechtergerechtigkeit im Kontext mit Gesundheit, Pädagogik und Sport
  • Gleichberechtigte Partizipation von Frauen in Kultur und Politik
  • Richten Sie Ihre Anfrage mit einer Projektbeschreibung an die Gleichstellungsstelle des Landkreises Göttingen.
  • Beschreiben Sie darin Ihre Zielgruppe(n) und die Zielsetzung ihres Projektes/Ihrer Maßnahme.
  • Fügen Sie bitte einen Kosten- und Finanzierungsplan bei, aus dem ersichtlich ist, in welcher Höhe zur Durchführung des Projekts/der Maßnahme sonstige Mittel oder Zuwendungen beantragt oder bewilligt worden sind und in welcher Höhe Eigenmittel eingebracht werden.
  • Antrag
  • Kosten- und Finanzierungsplan

keine

Förderkriterien des Landkreises Göttingen zur Förderung von gleichstellungsrelevanten Maßnahmen und Projekte

Merkblatt zur finanziellen Förderung von gleichstellungsrelevanten Projekten „Zuschüsse an übrige Bereiche“