Tierhaltung / Registrierung von anzeige- und meldepflichtigen Betriebsstätten
Tierhaltung / Registrierung von anzeige- und meldepflichtigen Betriebsstätten
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sämtliche Tierhalterinnen und Tierhalter (mit Ausnahme von Heimtierhaltern) und deren Daten werden zentral bei der V.I.T. (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltungen w.V.) in Verden erfasst.
Sie erhalten von der VIT auf Antrag eine Registriernummer. Über diese Registriernummer ist die Tierhalterin beziehungsweise der Tierhalter zum Beispiel im Seuchenfall eindeutig zu identifizieren.
Änderungen der Tierhaltung, Adressänderungen, Namensänderungen, Hofübergaben, neue Firmierungen und so weiter sind dem Veterinär- und Verbraucherschutzamt anzuzeigen.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.vit.de
und in der Broschüre „Neue Kennzeichnungsvorschriften für Schafe und Ziegen“ (zu beziehen beim Veterinär- und Verbraucherschutzamt oder unter www.aid.de)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Den Registrierungsantrag erhalten Sie beim Veterinäramt Göttingen oder bei der Landwirtschaftskammer Northeim.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Registrierung von Tierhaltungen beträgt 20 €.