Verwaltung Kindertagesstätten
Verwaltung Kindertagesstätten
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Göttingen ist als öffentlicher Träger der Jugendhilfe für die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen in den Gemeinden Elbingerode, Hörden am Harz, Seeburg, Seulingen, Staufenberg und Waake zuständig.
Zu den Leistungen gehören insbesondere:
- Bereitstellung und Vermittlung von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Anmeldungen für Betreuungsplätze über das Kita-Anmeldeportal des Landkreises Göttingen,
- Prüfung und Gewährung der Übernahme von Betriebskosten für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen mit besonderem pädagogischem Konzept (z. B. Waldorf- oder Montessoripädagogik),
- Beratung und Auskunft zu allgemeinen Fragen der Kindertagesbetreuung.
Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz erfolgt über das Kita-Anmeldeportal des Landkreises Göttingen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Kontaktpersonen oder unter kindertagesstaetten@landkreisgoettingen.de
Rechtsgrundlage
§24 SGB VIII