Schülerbeförderung - Sonderbeförderung
Leistungsbeschreibung
Der Landkreis Göttingen ist zuständig für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit dauerhafter oder vorübergehender Behinderung.
Der Landkreis Göttingen ist zuständig für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit dauerhafter oder vorübergehender Behinderung.