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Kindertagesstätten-Fachberatung


Leistungsbeschreibung

Die Kindertagesstätten-Fachberatung unterstützt und berät alle Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort), die in Trägerschaft der Städte und Gemeinden des Landkreises Göttingen geführt werden (außer der Stadt Göttingen). Als Fachberatung gemäß § 13 Abs. 2 NKiTaG ist die Fachberatung auch für Kindertagesstätten im Landkreis Göttingen zuständig, deren Träger es nicht möglich ist, eine eigene Fachberatung einzusetzen.

Die Beratung und Unterstützung kann je nach Thema und Gegenstand sehr unterschiedlich sein. Dies sind unter anderem:

  • Beratung zu aktuellen Themen rund um die Arbeit in der Kita (z.B. Sprachbildung, Inklusion, Kinderschutz)
  • Begleitung bei der Konzeptionsentwicklung
  • Planung und Organisation von Fortbildungen und Fachtagen
  • Begleitung und Unterstützung bei Aus- und Umbauarbeiten von Kindertageseinrichtungen (u. a. Bauberatung, Teilnahme an Begehungen mit der Landesschulbehörde)
  • Beratung bei Verfahren gemäß § 47 SGB VIII

Weiterführende Informationen finden Sie hier und auf den Seiten des Niedersächsichen Kultusministeriums.