BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Kfz-Zulassung - Zwangsstilllegung eines Kfz


Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Göttingen muss ein Fahrzeug zwangsweise stilllegen, wenn für dieses kein Haftpflicht-Versicherungsschutz mehr besteht. Diese Zwangsstilllegung erfolgt im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr, nachdem der Fahrzeugversicherer mitgeteilt hat, dass die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erloschen ist.

Für die Zwangsstilllegung ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zu zahlen. Sollten weitere Maßnahmen durch den Vollzugsdienst erforderlich sein, können sich zusätzliche Gebühren - je nach Vollzugsaufwand bis zu 286,00 Euro - ergeben.