Kfz-Zulassung - Zwangsstilllegung eines Kfz
Kfz-Zulassung - Zwangsstilllegung eines Kfz
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Landkreis Göttingen muss ein Fahrzeug zwangsweise stilllegen, wenn für dieses kein Haftpflicht-Versicherungsschutz mehr besteht. Diese Zwangsstilllegung erfolgt im Rahmen der sogenannten Gefahrenabwehr, nachdem der Fahrzeugversicherer mitgeteilt hat, dass die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erloschen ist.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Zwangsstilllegung ist eine Gebühr in Höhe von 35,00 Euro zu zahlen. Sollten weitere Maßnahmen durch den Vollzugsdienst erforderlich sein, können sich zusätzliche Gebühren - je nach Vollzugsaufwand bis zu 286,00 Euro - ergeben.
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