Kfz-Zulassung - Halterauskünfte
Kfz-Zulassung - Halterauskünfte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Aus Gründen des Datenschutzes können Sie Auskünfte über Halterinnen/Halter von Fahrzeugen nur dann bekommen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten haben.
Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein:
- Unfall: Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen des Unfallgegners.
- Ihre Garage ist zugeparkt, Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter dessen Daten.
Der Antrag muss schriftlich (per Brief oder Fax) gestellt werden.
Die Beantwortung Ihrer Halteranfrage erfolgt ebenfalls schriftlich.
Welche Gebühren fallen an?
Je Auskunft sind Gebühren in Höhe von 5,10 Euro zu zahlen
Rechtsgrundlage
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