Fischereipachtvertrag: Genehmigung
Fischereipachtvertrag: Genehmigung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Der Fischereiberechtigte kann die Fischerei verpachten.
Wird die Fischerei in einem Fischereibezirk verpachtet, so bedarf der Pachtvertrag zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch den Landkreis Göttingen.
Die Mindestpachtzeit beträgt 12 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pachtverträge, Protokoll der Mitgliederversammlung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Genehmigung eines Pachtvertrages beträgt 50,00 Euro.
Rechtsgrundlage
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