Leistungsbeschreibung

  • Der Fischereiberechtigte kann die Fischerei verpachten.
  • Damit der Pachtvertrag wirksam wird, ist eine Genehmigung der Fischereibehörde beim Landkreis Göttingen erforderlich.
  • Die Mindespachtzeit beträgt 12 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fischereipachtvertrag (alle Ausfertigungen)

Welche Gebühren fallen an?

  • Genehmigung eines Pachtvertrages: 45,00 Euro
Kontaktpersonen

  • Herr Gunkel