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Fischereipachtvertrag: Genehmigung


Leistungsbeschreibung

Der Fischereiberechtigte kann die Fischerei verpachten.

Wird die Fischerei in einem Fischereibezirk verpachtet, so bedarf der Pachtvertrag zu seiner Wirksamkeit der Genehmigung durch den Landkreis Göttingen.

Die Mindestpachtzeit beträgt 12 Jahre.

Pachtverträge, Protokoll der Mitgliederversammlung 

Die Gebühr für die Genehmigung eines Pachtvertrages beträgt 50,00 Euro.