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- Fischereipachtvertrag: Genehmigung
Fischereipachtvertrag: Genehmigung
Leistungsbeschreibung
- Der Fischereiberechtigte kann die Fischerei verpachten.
- Damit der Pachtvertrag wirksam wird, ist eine Genehmigung der Fischereibehörde beim Landkreis Göttingen erforderlich.
- Die Mindespachtzeit beträgt 12 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fischereipachtvertrag (alle Ausfertigungen)
Welche Gebühren fallen an?
- Genehmigung eines Pachtvertrages: 45,00 Euro
Rechtsgrundlage