Fachberatung Sprachbildung und -förderung in Kitas
Fachberatung Sprachbildung und -förderung in Kitas
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Mit der gesetzlichen Verankerung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung als Bildungsauftrag der Kindertageseinrichtungen ist jede Kita in Niedersachsen verpflichtet, die Sprachentwicklung jedes Kindes zu beobachten, zu dokumentieren und die Entwicklung der sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags (alltagsintegriert) zu unterstützen.
Die Fachberatung koordiniert und steuert die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur alltagsintegrierten Sprachbildung und -förderung im Landkreis Göttingen.
Rechtsgrundlage
§§ 14 und 31 NKiTaG, §§ 23 und 24 NKiTaG-DVO
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