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Richtlinie Investitionen Tagesbetreuung (RIT)


Leistungsbeschreibung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung

Das Land gewährt Zuwendungen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT).

Mit Erlass des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 26.02.2020, geändert durch Erlass vom 22.06.2022, ist die o.g. Richtlinie mit Wirkung vom 22.06.2022 in Kraft getreten.

Die Zuwendung wird in Höhe von maximal 7.200 Euro pro neu geschaffenen Platz in einer Kindertageseinrichtung und für Investitionsvorhaben, die ab dem 08.04.2019 begonnen wurden und bis zum 30.09.2023 abgeschlossen sind, gewährt.

Die neu geschaffenen Betreuungsplätze dürfen nicht bereits mit anderen Bundes- oder Landesmitteln gefördert worden sein. Sofern mit der Maßnahme nicht ausschließlich der Zuwendungszweck verfolgt wird (z.B. gleichzeitige Schaffung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren oder Umbaumaßnahmen bei bereits bestehenden Betreuungsplätzen), ist nur der Ausgabenanteil zuwendungsfähig, der dem Anteil der geschaffenen neuen Plätze für Kinder über drei Jahren an den Gesamtplätzen entspricht.

Zuwendungen nach der RIT konnten bis zum 30.06.2020 (Ausschlussfrist) von den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe separat für jede Einrichtung, in der Betreuungsplätze für über Dreijährige geschaffen werden sollen, beantragt werden. 

Bei fachlichen Fragen zu den Inhalten der Richtlinie kontaktieren Sie bitte Herrn Trunk.

Für Fragen zur finanziellen Abwicklung der Fördermittel wenden Sie sich bitte an Frau Pietsch.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung (RIT)