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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis


Leistungsbeschreibung

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

Spezielle Hinweise

Ebenfalls bei Festumzügen oder Sportveranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden zum Beispiel durch Straßensperrungen.

Im Regelfall genügt ein formloser Antrag.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Spezielle Hinweise

Mitzubringende Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig zum Beispiel Lageplan, Versicherungsbestätigung.

Die Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner geben Ihnen gern Auskunft.

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Spezielle Hinweise

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen je nach Art und Umfang des Einzelfalls Gebühren in Höhe von 20,00 Euro bis 767,00 Euro an.

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen gem. § 29 Abs. 2 StVO

Spezielle Hinweise
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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr