Fahrerlaubnis: Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung


Leistungsbeschreibung


Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder PKW im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
(Siehe auch: Personenverkehr: genehmigen - Beförderung)

Voraussetzung

  • Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen
Spezielle Hinweise

Diese Fahrerlaubnis wird erteilt, wenn der Bewerber das 21. Lebensjahr (beim Führen von Krankenwagen das 19. Lebensjahr) vollendet hat. Außerdem muss eine Fahrpraxis von mindestens 2 Jahren (beim Führen von Krankenwagen mindestens 1 Jahr) mit der Klasse B nachgewiesen werden. Sofern der Bewerber noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheines ist, muss dieser ebenfalls beantragt werden (siehe unter Führerschein: Umtausch - in EU-Führerschein).

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der den Hauptwohnsitz ist.

Spezielle Hinweise

Der Antrag kann auch im für die Bürger*innen zuständigen Bürgerbüro (mit Ausnahme der Städte Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz sowie der Gemeinde Hattorf am Harz) gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Nachweis des Besitzes einer EU/EWR Fahrerlaubnis (für Taxi Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre und für Krankenkraftwagen Klasse B innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 1 Jahr)
  • Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt, falls kein Personalausweis vorgelegt werden kann
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • Gutachten eines Augenarztes
  • Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
  • Nachweis der Erfüllung der besonderen Anforderungen (Anlage 5 Nr. 2.2 FeV)
  • Nachweis der 1. Hilfe (nur für Krankenkraftwagen)
  • Führungszeugnismit Angabe des Verwendungszwecks "Erteilung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung". Dieses ist bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt zu beantragen.
Spezielle Hinweise

Folgende Unterlagen werden bei der Ersterteilung benötigt:

  • Antrag für Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über den Besitz der Kl. B
  • Augenärztliches Gutachten
  • Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ beziehungsweise ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Allgemeinmedizin)
  • Bei Fahrgastbeförderung mit Krankenwagen: Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Nachweis über die bestandene Ortskundeprüfung bei Taxen; bei Mietwagen und Krankenwagen ist die Ortskundeprüfung nur notwendig, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat


Folgende Unterlagen werden bei einer Verlängerung benötigt:

  • Antrag für Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Führungszeugnis
  • Augenärztliches Gutachten
  • Gutachten einer Ärztin/eines Arztes mit der Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bzw. ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die körperliche und geistige Eignung, sofern die Antragstellerin/der Antragsteller das 60. Lebensjahr vollendet hat
  • Ärztliche Bescheinigung über die geistige und körperliche Eignung (Allgemeinmedizin)

Welche Gebühren fallen an?


Abgabe: 13,00 EUR
Ausstellung des Behördenführungszeugnisses

Abgabe: 38,00 EUR
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Gebühr: 42,60 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare


Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Bemerkungen


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Kontakt


  • Fahrerlaubnisse Göttingen
  • Fahrerlaubnisse Osterode am Harz

Kontaktpersonen


  • Herr Adamitz
  • Frau Caputo
  • Frau Höschler
  • Frau Selle
  • Frau Sauerland
  • Herr Schaper