Kommunale Ehrungen


Leistungsbeschreibung


Persönlichkeiten, die sich um eine Kommune besonders verdient gemacht haben, können von dieser mit Auszeichnungen geehrt werden. Zudem können Verfahren zur Verleihung staatlicher Orden und Ehrungen durch Ihre Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt veranlasst werden.

Dies gilt auch bei besonderen persönlichen Anlässen, wie z.B.

  • Goldene Hochzeit,
  • Diamantene Hochzeit,
  • Eiserne Hochzeit,
  • dem 70. und dem 75. Hochzeitstag,
  • 90. Geburtstag,
  • 95. Geburtstag oder
  • 100. Geburtstag.

Näheres erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise

Ordensangelegenheiten:
 
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist die höchste Anerkennung, die die Bundesrepublik Deutschland für Verdienste um das Gemeinwohl ausspricht. Er wird an in- und ausländische Bürgerinnen und Bürger verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich.
 
Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen. Als Erstauszeichnung wird im Allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande vergeben.
 
Jede/r kann die Verleihung des Verdienstordens an eine andere Person anregen.
Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
 

  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und das allgemeine Wohl (Hilfreich wäre die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

 
Weitere Information finden Sie auf der Internetseite der Niedersächsischen Staatskanzlei .

Ehrungen und Jubiläen:
 

Bei bestimmten Ehe- und Altersjubiläen werden von der Niedersächsischen Landesregierung Ehrungen vorgenommen.
Gleichzeitig ehrt der Landkreis Göttingen zu diesen Anlässen und zu 90. und 95. Geburtstagen seine Einwohnerinnen und Einwohner mittels einer Glückwunschkarte.
 
Tagungen und Empfänge:
 

Organisation und Koordination von Tagungen und Empfängen sowie von besonderen Ehrungen, z. B. Tag der Ehrenamtlichen, Empfang von ausländischen Jugend-/Besuchergruppen.
 
 

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kontakt

  • Stabsstelle Zentrale Steuerung

Kontaktpersonen


  • Frau Dreyer
  • Frau Fegebank