Asylangelegenheiten


Leistungsbeschreibung


Welche/r Mitarbeiter/- in für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen:

Zuständigkeiten im Team Göttingen:

Anfangsbuchstabe

Familienname

Sachbearbeiter/-in

A - L

Herr Versemann

M - Z

N.N

 

Zuständigkeiten im Team Osterode:

Anfangsbuchstabe

Familienname

Sachbearbeiter/-in

 

Al, S

Frau Gropengießer

A (ohne Al), H - N 

Herr Schickschneit

B - G, O - R, T - Z

Frau Jahn

Ausländische Staatsangehörige genießen in der Bundesrepublik Deutschland Schutz vor staatlicher, politischer und religiöser Verfolgung in ihrem Heimatland. Dieser Umstand wird in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Asylverfahrens rechtlich geprüft.

Die Prüfung von Asylbegehren obliegt ausschließlich dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Ausländerbehörde ist lediglich für daraus folgende aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig.

Ein Asylantrag oder Asylfolgeantrag ist persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Für den Bereich des Landkreises Göttingen ist dieses das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Heimkehrerstraße 18, 37133 Friedland.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Alle vorhandenen, die Herkunft und Staatsangehörigkeit belegenden Dokumente, Urkunden, Ausweispapiere et cetera.

Rechtsgrundlage


Kontakt

  • Fachdienst Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Kontaktpersonen


  • Herr Schickschneit
  • Frau Gropengiesser
  • Frau Jahn
  • Teamleitung Herr Versemann