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Elternbeiträge Kindertagesstätten

Information:

Momentan kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Angelegenheiten im Bereich Elternbeiträge Kindertagesstätten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Leistungsbeschreibung

Nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann ein Zuschuss zum Elternbeitrag für den Besuch von Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) gewährt werden.

  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über finanzielle Belastungen, Kosten der Unterkunft

Es fallen keine Gebühren an.