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Elternbeiträge Kindertagesstätten


Leistungsbeschreibung

Nach Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse kann ein Zuschuss zum Elternbeitrag für den Besuch von Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort) gewährt werden.

  • Einkommensnachweise
  • Nachweise über finanzielle Belastungen, Kosten der Unterkunft

Es fallen keine Gebühren an.