Altfahrzeug-Entsorgung


Leistungsbeschreibung


Nach der Neufassung der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) können Fahrzeughalter/innen ihre schrottreifen Fahrzeuge kostenlos an die Hersteller oder Importeure zurückgeben. Dies gilt für Neufahrzeuge, die seit dem 01.07.2002 erstmals zugelassen worden sind.

Für vor dem 01.07.2002 in Verkehr befindliche Fahrzeuge gilt die kostenlose Altfahrzeugentsorgung erst ab dem 01.01.2007.

Grundsätzlich sind alle Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorräder und so weiter) ordnungsgemäß zu entsorgen.

Die AltfahrzeugV gilt seit dem 01.07.2002 für alle Pkw mit höchstens 9 Sitzplätzen, leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5t) und dreirädrige Kfz, die entsorgt werden. Grundsätzlich sind alle Altfahrzeuge gefährliche Abfälle. Selbst wenn keine Betriebsstoffe mehr enthalten sind, sind im Fahrzeug noch Reststoffe vorhanden.
Die Abfalleigenschaft kann zum Beispiel erfüllt sein, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder aufgrund schwerer Mängel keine Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr mehr besitzt und die Reparaturkosten den Wert übersteigen würden.

Die Nutzung eines Altfahrzeuges als "Ersatzteilespender" ist illegal.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt über die Behandlung von Altfahrzeugen.

Hier finden Sie Anerkannte Annahme- und Rücknahmestellen oder Anerkannte Demontagebetriebe gemäß der Altfahrzeugverordnung.

Kontakt

  • Fachdienst Abfall

Kontaktpersonen


  • Frau Kötting