Barrierefreiheitserklärung

Der Landkreis Göttingen bemüht sich, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit §9 Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/

 
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webauftritt
ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt und sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 größtenteils vereinbar.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt

  • Ausreichende Kontraste
  • Schrift/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“.
  • Schrift/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (zum Beispiel Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“.
  • Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (Responsives Webdesign).
  • Hinterlegung von Alternativtexten für Bilder. Beim Gleiten der Maus über ein Bild wird der Bildinhalt erläutert. Diese Angaben werden von einer Vorlese-Software berücksichtigt.
  • Eine browserseitige Vorlesefunktion von Texten (zum Beispiel ab Firefox 49.0) wird unterstützt.
  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung:
    Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Formulardienstleister, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
  • Redaktionelle Inhalte (teilweise)
    Begründung:
    Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe) nicht immer möglich.

     

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.01.2022 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 10.05.2022 überprüft.


Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Inhalte so zu gestalten, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen auf, wenn Ihrer Ansicht nach ein Beitrag die zu vermittelnden Inhalte unnötig kompliziert darstellt oder Sie Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen möchten.
Nutzen Sie dazu gerne unser entsprechendes Formular, das Sie unter folgendem Link aufrufen können:
https://serviceportal.landkreis-goettingen.de/kontakt

oder wenden Sie sich an:

Landkreis Göttingen

Reinhäuser Str. 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 / 525 - 0
Telefax: 0551 / 525 - 62588
info@landkreisgoettingen.de
www.landkreisgoettingen.de
 

 

Schlichtungsstelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail:
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Landesbeauftragte@ms.niedersachsen.de