Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung
Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit Erteilung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August eines Jahres jeweils in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht geführt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen davon erteilt werden.
Voraussetzungen
Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:
- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 55,00 - 95,00 EUR für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Bearbeitungsdauer
14 Tage