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Bestellung Verwaltungsvollzugbeamte


Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Göttingen bestellt auf Antrag von kreisangehörigen Gemeinden dort Beschäftigte zu Verwaltungsvollzugsbeamten zum Zwecke der Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Kreisangehörige Gemeinden, in denen durch das dortige Personal die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs durchgeführt werden soll, beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde, diese Mitarbeitenden zu Verwaltungsvollzugsbeamten zu bestellen.

Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Göttingen

Falls vorhanden: Nachweis über die Teilnahme an einer einschlägigen Fortbildung.

1 - 2 Wochen

Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamte (VollzBeaVO)

Ergänzend ist bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen die Erlaubnis zur Erteilung von Verwarnungen gem. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einzuholen.