Bestellung Verwaltungsvollzugbeamte
Bestellung Verwaltungsvollzugbeamte
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Göttingen bestellt auf Antrag von kreisangehörigen Gemeinden dort Beschäftigte zu Verwaltungsvollzugsbeamten zum Zwecke der Überwachung des ruhenden Verkehrs.
Verfahrensablauf
Kreisangehörige Gemeinden, in denen durch das dortige Personal die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs durchgeführt werden soll, beantragen bei der Straßenverkehrsbehörde, diese Mitarbeitenden zu Verwaltungsvollzugsbeamten zu bestellen.
An wen muss ich mich wenden?
Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Göttingen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Falls vorhanden: Nachweis über die Teilnahme an einer einschlägigen Fortbildung.
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Wochen
Rechtsgrundlage
Verordnung über Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und Verwaltungsvollzugsbeamte (VollzBeaVO)
Hinweise / Besonderheiten
Ergänzend ist bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen die Erlaubnis zur Erteilung von Verwarnungen gem. Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einzuholen.