Zentrales Beschwerdemanagement
Zentrales Beschwerdemanagement
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihrer Verwaltung Vorschläge machen wollen, wie diese ihre Bürgerfreundlichkeit und Effizienz verbessern könnte, oder wenn Sie begründete Beschwerden vorbringen wollen, kommen Sie besser ans Ziel, wenn Sie sich gleich an die richtige Person oder Stelle wenden.
Das Hauptziel des zentralen Beschwerdemanagements ist es, die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, wenn eine Klärung der Situation direkt mit dem Fachamt nicht (mehr) möglich ist und eine an dem Verfahren nicht beteiligte Stelle eingebunden werden sollte.
Dienstaufsichtsbeschwerden, Widersprüche und Prozesse werden nicht durch das zentrale Beschwerdemanagement bearbeitet, sondern weiterhin in den jeweils zuständigen Fachämtern.
Beschwerden und Anregungen können durchaus geeignet sein, der Verwaltung mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Das zentrale Beschwerdemanagement wird daher in ein Qualitätsmanagement und betriebliches Ideenmanagement eingebunden.
Das zentrale Beschwerdemanagement ist organisatorisch der Stabstelle „Zentrale Steuerung und Kommunikation“ zugeordnet und ist direkt dem Landrat unterstellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Möglichst konkrete Angaben zum Sachverhalt, gegebenenfalls die schriftliche Mitteilung, über die eine Beschwerde geführt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Diese Dienstleistung ist kostenlos.
Bemerkungen
Die Beschwerden werden grundsätzlich in der Form beantwortet, wie sie vorgetragen werden. Das heißt, schriftliche Beschwerden werden schriftlich beantwortet, mündlich vorgetragene Anliegen, mündlich.