Quartiersbudget


Leistungsbeschreibung


Mit dem Quartiersbudget unterstützt der Landkreis Göttingen Entwicklungsprozesse in den einzelnen Stadtteilen der Städte im Landkreis Göttingen. Anträge können von Initiativen, Vereinen und Bürger*innen aus den Städten beim Landkreis Göttingen eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind die Grund- und Mittelzentren im Landkreis Göttingen: Bad Lauterberg im Harz, Bad Sachsa, Dransfeld, Duderstadt, Hann. Münden, Herzberg am Harz und Osterode am Harz.

Für die sieben Städte stehen insgesamt 20 Budgets je 500 Euro zur Verfügung. Orientiert an der Einwohnergröße stehen den Städten 1-5 Budgets zur Verfügung. 

Förderbar sind u.a. Maßnahmen zur Stärkung der nachbarschaftlichen Strukturen in den Stadtteilen oder zur Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen. Investive als auch nicht investive Maßnahmen sind förderbar, z.B. digitale Vernetzungsangebote, Aktionstage und Kampagnen, Sharing-Angebote etc. Eine Zusammenlegung von mehreren Projektideen und Budgets ist möglich.

Nähere Informationen können Sie den Zuwendungskriterien entnehmen (s.u.). Bei Fragen und zur Einreichung von Anträgen wenden Sie sich an die angegebene Ansprechperson.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Projektanträge sollen eine Beschreibung des Vorhabens und eine Kostenaufstellung (ggf. Kostenvoranschläge) enthalten.

Welche Gebühren fallen an?


Das Angebot ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Beantragung und Umsetzung der Projekte muss im laufenden Kalenderjahr erfolgen.

Anträge / Formulare


Formlose Antragstellung per E-Mail oder Brief.

Was sollte ich noch wissen?


Die Projekte müssen in das Demografiekonzept des Landkreises Göttingen passen. Weitere Informationen sind in den Zuwendungskriterien zu finden:

https://www.landkreisgoettingen.de/landkreis/gemeinden/dorfentwicklung/dorfbudget-quartiersbudget 

Kontakt

  • Referat Demografie und Sozialplanung

Kontaktpersonen


  • Herr Kallenbach