Örtlicher Personalrat Osterode am Harz


Leistungsbeschreibung


Der Personalrat (PR) ist die Interessenvertretung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen. Die Hauptaufgabe des PR ist es, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle zu vertreten.

Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG): „Der Personalrat bestimmt gleichberechtigt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten …, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder auf sie auswirken.“ Auch die verschiedenen Formen der Beteiligung und wann diese erfolgen müssen, sind in diesem Gesetz geregelt.

Daneben schließt der Personalrat auch Dienstvereinbarungen zu bestimmten Themen und Aufgabengebieten mit der Verwaltung ab. Weiterhin vertritt der Personalrat gegenüber der Dienststelle die Interessen der Beschäftigten des Landkreises Göttingen am Standort Osterode am Harz sowie den dazugehörigen Außenstellen.

Bedingt durch die Fusion mit dem Landkreis Osterode am Harz und einem Antrag gemäß § 6 Abs. 3 NPersVG auf Verselbständigung der Nebenstelle Osterode, ergaben sich 3 Gremien: 2 örtliche Personalräte und ein Gesamtpersonalrat.

Der Örtliche Personalrat Osterode am Harz besteht derzeit aus neun Gremiumsmitgliedern, vier Kolleginnen sind anteilig für die PR-Arbeit freigestellt. Die Stelle der/des Beamtenvertretenden ist zurzeit nicht besetzt.

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Erstkontakt:

Frau Wagner

Telefon: 05522 960-4157 oder 05522 960-4107

eMail: OEPR-OHA@landkreisgoettingen.de 

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