Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV) im Landkreis Göttingen
Ist für mehrere Betriebe eines Arbeitgebers oder den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen ein Gesamtpersonalrat gebildet, so wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe bzw. der Dienststellen eine Gesamtschwerbehindertenvertretung (GSBV).
Gewählt wird immer eine Vertrauensperson und mindestens ein stellvertretendes Mitglied.
Die GSBV steht nicht über den örtlichen SBV, sondern selbständig daneben!
- Gemäß §180 Abs. 6 SGB IX vertritt die GSBV die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen betreffen und nicht von den örtlichen SBV geregelt werden können!
- Insbesondere bei Dienstvereinbarungen und ähnlichen Regelungen ist die GSBV zu beteiligen.
- Wir haben Teilnahmerechte an Sitzungen.
- Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass die GSBV zu den regelmäßig stattfindenden Monats- bzw. Vierteljahresgesprächen der Dienststelle hinzugezogen wird.
Schwerbehindertenvertretung Osterode am Harz und Schwerbehindertenvertretung Göttingen
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in den Dienststellen.
- Wir stehen den Beschäftigten beratend und helfend bei allen Fragen zur Seite, die mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und einer daraus folgenden Behinderung zu tun haben.
- Wir möchten, dass die Integration gesundheitlich beinträchtigter Mitarbeiter*innen im Arbeitsprozess unter Beachtung ihrer Situation und unter Ausschöpfung der betrieblichen Möglichkeiten sichergestellt wird.
- Wir achten darauf, dass die zugunsten behinderter Menschen geltenden Gesetze und Vereinbarungen in der Dienststelle eingehalten werden.
- Wir vertreten die Interessen behinderter Menschen bei Einstellungen, Versetzungen oder Kündigungen.
- Wir sind Ansprechpartner*innen bei der Wiedereingliederung schwerbehinderter Menschen am Arbeitsplatz; sei es bei Weiterbildungsmaßnahmen, gesundheitsbildenden oder -erhaltenden Maßnahmen.
- Wir nehmen (ohne Stimmrecht) an den regelmäßigen Sitzungen des Örtlichen Personalrats teil und können Themen, die schwerbehinderte Kolleg*innen betreffen, erörtern und in die richtigen Wege leiten.
An wen muss ich mich wenden?
Hinweise / Besonderheiten
Bitte beachten Sie:
Die Schwerbehindertenvertretungen sind nur für Beschäftigte der Kreisverwaltung und Bewerber*innen bei der Kreisverwaltung zuständig.
Es findet keine externe Beratung statt.
Menschen mit Behinderungen im Landkreis Göttingen finden unter: https://www.landkreisgoettingen.de/themen-leistungen/soziales-gesundheit/pflege-behinderung/menschen-mit-behinderung weitere Informationen.