Sperrmüll: Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll: Entsorgung durch Abholung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Altkreis Osterode am Harz:
Die Abholung des Sperrmülls können Sie mit diesem Onlineformular beantragen
Die Abfallberatung der Abfallwirtschaft Osterode am Harz hilft bei allen Fragen rund um die Sperrmüllabholung im Bereich des Altkreises Osterode am Harz weiter.
Altkreis Göttingen
Die Abholung des Sperrmülls können Sie mit diesem Onlineformular beantragen.
Die angemeldeten sperrigen Abfälle werden spätestens vier Wochen nach Eingang der Bestellung abgeholt. Der Abfuhrtermin wird Ihnen per Mail mitgeteilt.
Stellen Sie Ihre Gegenstände frühestens ab 18:00 Uhr am Abend vorher, spätestens jedoch bis 07:00 Uhr am Abholtag am Straßenrand bereit. Da Sperrmüll, Altholz, Altmetall und Elektronikschrott mit unterschiedlichen Fahrzeugen abgeholt werden, stellen Sie diese Abfälle bitte getrennt voneinander bereit. Die Abholmenge ist auf 4 m³ begrenzt.
Achtung: Nicht mitgenommen werden Aus- und Umbauabfälle, Autoteile, Kleinteile in Säcken und Kisten sowie Schadstoffe.
Abfall, der nicht zu den sperrigen Abfällen gehört, wird nicht mitgenommen und muss vom Abfallbesitzer ordnungsgemäß entsorgt werden. Hier helfen wir Ihnen gern mit den richtigen Entsorgungswegen unter 0551 525-2473 und 0551 525 2474.
Informationen zu den gebührenpflichtigen Sonderleistungen wie Eilabholung, Abholung Plus oder Wunschtermin finden Sie hier .
Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung der Sperrmüllabfuhr an die beauftragten Abfuhrunternehmen übermittelt und automatisiert verarbeitet, um die Abfuhr zu ermöglichen.
Weitere Datenschutzhinweise der Abfallwirtschaften des Landkreises Göttingen finden Sie hier .
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Abholung ist gebührenfrei, Sonderleistungen wie Eilabholung, Holen aus der Wohnung sowie ein Wunschtermin sind gebührenpflichtig
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Dokumente
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz