Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Ebenfalls bei Festumzügen oder Sportveranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden zum Beispiel durch Straßensperrungen.
Im Regelfall genügt ein formloser Antrag.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Mitzubringende Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig zum Beispiel Lageplan, Versicherungsbestätigung.
Die Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner geben Ihnen gern Auskunft.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen je nach Art und Umfang des Einzelfalls Gebühren in Höhe von 20,00 Euro bis 767,00 Euro an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Anträge / Formulare
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr