Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen


Leistungsbeschreibung


Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Zuständige Stelle


Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte

Voraussetzungen


  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

Welche Gebühren fallen an?


Keine.

Welche Fristen muss ich beachten?


Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur 

Fachlich freigegeben am


14.10.2020

Kontakt


  • Ausbildungsförderung (BAföG) Göttingen
  • Ausbildungsförderung (BAföG) Osterode am Harz