Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Fachlich freigegeben am
14.10.2020
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