Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Wunschkennzeichen


Das Prägen von Kennzeichen vor der durchgeführten Zulassung erfolgt auf eigene Gefahr.

Leistungsbeschreibung


Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele zuständige Stellen bieten inzwischen eine Online-Vormerkung an. So können Sie unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Es kann reserviert werden für:

  • PKW/LKW
  • Motorrad
  • Saison- und Oldtimerkennzeichen
Spezielle Hinweise

Sie können sich online Ihr persönliches Wunschkennzeichen heraussuchen und für die Dauer von drei Monaten reservieren.

Die Inanspruchnahme des Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro zuzüglich 2,60 Euro Reservierung. Die Gebühr für das Wunschkennzeichen (10,20 Euro) wird Inhabern einer gültigen Ehrenamtskarte erlassen. Die Ehrenamtskarte muss zum Zeitpunkt der Zulassung vorgelegt werden. Die Gebühr zahlen Sie bitte bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges.

Bitte beachten Sie, dass die Reservierung automatisch aufgehoben wird, wenn nicht innerhalb des Reservierungszeitraums eine Zulassung erfolgt. Weiterhin ist eine Reservierung von Wunschkennzeichen für Einwohner der Stadt Göttingen hier nicht möglich, bitte schauen Sie hierzu auf die Homepage der Stadt Göttingen .

3 Schritte führen zu Ihrem Wunschkennzeichen:
Suchen Sie Ihr Wunschkennzeichen nach den möglichen Suchmerkmalen aus, ergänzen Sie Ihre Kennzeichenauswahl mit Ihren persönlichen Angaben (E = Elektro / H = Historisch oder Saison sind Kennzeichenzusätze, die nicht unter den Suchmerkmalen einzutragen sind / siehe auch im Text unten: Einige Hinweise zur Beachtung) und führen die Reservierung durch.

Ist die Reservierung erfolgreich verlaufen, erhalten Sie eine Bestätigung mit einer PIN-Nummer. Diese können Sie dann ausdrucken und zur Zulassung mitbringen. Das erleichtert die Abwicklung.

Noch einige Hinweise zur Beachtung:

Grundsätzlich können für alle Fahrzeuge Kfz-Kennzeichen mit GÖ/OHA/HMÜ/DUD vergeben werden. Bei der Auswahl der Unterscheidungszeichen sind jedoch Besonderheiten zu beachten:

  • Es sind maximal acht Zeichen auf einem Kennzeichen erlaubt. (Zeichen sind: Buchstabe und Zahl sowie auch die Einträge von E-Kennzeichen / Saison und/oder H-Kennzeichen).
  • Nach dem Unterscheidungszeichen:
  • GÖ- können fünf Zeichen (zwei Buchstaben und drei Zahlen) reserviert werden. Soweit eine kürzere Kennzeichenkombination (GÖ-) gewünscht wird, orientieren Sie sich bitte an der Tabelle für Kurze-/Motorradwunschkennzeichen.
  • OHA- können drei bis fünf Zeichen (ein Buchstabe und zwei bis drei Zahlen oder zwei Buchstaben und eine bis drei Zahlen) reserviert werden.
  • DUD/HMÜ- können zwei bis vier Zeichen (ein Buchstabe und eine bis drei Zahlen oder zwei Buchstaben eine bis zwei Zahlen) reserviert werden.

Für Motorradkennzeichen gilt folgende Einschränkung: Hier sind Kombinationen aus zwei Buchstaben und zwei Zahlen vorgesehen, diese ermöglichen eine Kennzeichenbreite von 18 cm. Orientieren Sie sich bitte an der Tabelle für Kurze-/Motorradwunschkennzeichen. Die Zuteilung eines Motorradkennzeichens mit dem Unterscheidungszeichen DUD/HMÜ kann ohne Einschränkungen der Buchstaben/Zahlenkombination erfolgen.Auf Wunsch kann auch für Motorräder ein Kfz-Kennzeichen mit fünf Stellen nach dem Unterscheidungszeichen (GÖ/OHA) zugeteilt werden, jedoch ergibt diese Wunschkennzeichenkombination das Kennzeichengrößtmaß von 22 cm Breite! Die Zuteilung eines E- oder H-Kennzeichens für Motorräder mit einer Kennzeichenkombination von mehr als fünf Stellen nach dem Unterscheidungszeichen (GÖ) ist aus Platzgründen(22cm Kennzeichengrößtmaß) und mit OHA Unterscheidungszeichen aufgrund 9 Zeichen im Kennzeichen (maximal 8 Zeichen erlaubt) generell nicht möglich.Eine Reservierung von Wechselkennzeichen ist leider nicht möglich, da mehrere Kennzeichenkombinationen geprüft und gesperrt werden müssen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die Zulassungsbehörde.Die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA und SS sind gesetzlich nicht zulässig und daher zur Verwendung gesperrt.Für die Wunschkennzeichenreservierung ist eine Aktivierung von Sitzungscookies in Ihrer Browsersoftware erforderlich.

Verfahrensablauf


Ihr Wunschkennzeichen suchen Sie sich online auf der Internetseite der zuständigen Stelle aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und der Adressdaten das Kennzeichen reserviert und Sie erhalten eine Bestätigung. Diese Bestätigung drucken Sie bitte aus und legen diese bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vor.

Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Stelle.

Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des Kennzeichens. Auch bleibt eine rechtliche Prüfung durch die zuständige Stelle vorbehalten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?


Gebühr: 12,80 EUR
Die Gebühr für die Vorreservierung zahlen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch


AG Kommunenredaktion

Kontaktpersonen


  • Frau Bohne
  • Frau Berger