Kreisarchiv Göttingen
Kreisarchiv Göttingen
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Im Kreisarchiv können Interessierte Archivalien zur wissenschaftlichen und zur heimatkundlichen Forschung oder zur Klärung von Rechtsfragen auswerten. Das Kreisarchiv berät die Archivnutzenden über geeignete Findmittel. Durch die Übernahme archivwürdiger Informationsträger aus der Landkreisverwaltung sichert das Kreisarchiv die Überlieferung des Landkreises Göttingen und ergänzt die so entstehende amtliche Überlieferung durch Sammlungsbestände und die Archivbibliothek. Das Kreisarchiv ermittelt auf Anfragen die wesentlichen Inhalte der einschlägigen Archivalien und ermöglicht so die Nutzung des Archivguts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Benutzung des Kreisarchivs für wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke ist kostenlos. Welche Kosten in anderen Fällen und für Sachleistungen anfallen, entnehmen sie bitte der Verwaltungskostensatzung des Landkreises in ihrer jeweils gültigen Form
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Rechtsgrundlage
Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs
Was sollte ich noch wissen?
Viele niedersächsische Archive sind im Archivinformationssystem Niedersachsen (Archinsys) vertreten und bieten über diese Plattform in zunehmenden Maße einen online-Zugriff auf ihre Bestände an. Bitte beachten Sie, dass die gewünschten Archivalien nur in dem Archiv einsehbar sind, in dem
sie verwahrt werden.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesarchiv