Kreishaus - öffentliche Veranstaltung
Kreishaus - öffentliche Veranstaltung
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
In den Gebäuden der Kommunalverwaltung finden immer wieder öffentliche Veranstaltungen (wie Ausstellungen, Führungen, Konzerte) statt.
Der Landkreis Göttingen eröffnet Künstlern, Kulturschaffenden und sonstigen Interessierten die Möglichkeit, ihre Werke im Foyer des Landkreises Göttingen auszustellen.
Welche Gebühren fallen an?
Kosten fallen für eventuell gewünschte Unterstützungsleistungen durch die Hausmeisterdienste (38,26 Euro je angefangene Stunde) und/oder eine Bewirtung bei Ausstellungseröffnung an. Werden diese Leistungen nicht beauftragt, entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich gibt es keine verbindlichen Fristen. Es empfiehlt sich, wegen sonstiger Veranstaltungen einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf einzuplanen.
Bemerkungen
Die Ausstellungsflächen sind erfahrungsgemäß häufig ausgebucht. Aufgrund dessen sollte ein zeitlicher Vorlauf von sechs bis acht Wochen eingeplant werden, sofern der Ausstellungszeitraum nicht flexibel festgelegt werden kann.