Besitz von Polioviren Anzeige


Leistungsbeschreibung


Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Zuständige Stelle


Spezielle Hinweise

Die zuständige Stelle ist das "Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises Göttingen", Fachdienst Infektionsschutz

Webseite: hier klicken

Gesundheitsamt, Haupthaus
Theaterplatz 4
37073 Göttingen
Telefon: 0551/400-3500
E-Mail: Gesundheitsamt@goettingen.de

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • ausgefülltes Formular

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?


Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Urheber


List-ID 845 (Positivliste; Stand: 13.09.2018)

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am


14.08.2018