BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Besitz von Polioviren Anzeige


Leistungsbeschreibung

Natürliche oder juristische Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, haben (Besitzer), haben dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss Angaben zu der Einrichtung, zu der verantwortlichen Person, zu der Art und der Menge der Polioviren oder des Materials sowie zu dem damit verfolgten Zweck enthalten.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Spezielle Hinweise

Die zuständige Stelle ist das "Gesundheitsamt der Stadt und des Landkreises Göttingen", Fachdienst Infektionsschutz

Webseite: hier klicken

Gesundheitsamt, Haupthaus
Theaterplatz 4
37073 Göttingen
Telefon: 0551/400-3500
E-Mail:  Gesundheitsamt@goettingen.de

  • ausgefülltes Formular

Es fallen keine Gebühren an.

Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

14.08.2018