Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.11 an
Urheber
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Gieboldehausen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Bovenden
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Gleichen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Radolfshausen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Friedland
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Rosdorf
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Staufenberg
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Adelebsen
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Dransfeld
- Pfandleihgewerbe: Erlaubnis in Göttingen
Fachlich freigegeben durch
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung