Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung
Befahrerlaubnis für Landschaftsschutzgebiete: Erteilung
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Landschaftsschutzgebiets-Verordnung ein Befahrensverbot enthält, ist eine Ausnahme oder Befreiung durch die zuständige Stelle zu erteilen.
Weitere Informationen zu den Gebieten finden Sie unter:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 64.1.6 an. Es fallen ggf. Geb ü hren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor dem Betreten oder Befahren des jeweiligen Gebietes zu stellen.
Hinweise / Besonderheiten
Die erteilte Genehmigung ersetzt nicht die erforderliche Zustimmung der Grundstückseigentümer zum Betreten den Flächen. Diese ist ggf. gesondert einzuholen.