Beistandschaft
Beistandschaft
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
die Feststellung der Vaterschaft oder
die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Beistandschaft
Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Übernahme einer Beistandschaft durch das Jugendamt ist auch schon vor der Geburt möglich.
Vor Einrichtung einer Beistandschaft ist eine Beratung zwingend erforderlich.
Beurkundungen
Es werden kostenfreie Beurkundungen unter anderen bei Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Geburtsurkunde, gegebenenfalls Gerichtsbeschluss
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.