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Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Spezielle Hinweise

Beistandschaft

Die Inanspruchnahme ist freiwillig. Die Übernahme einer Beistandschaft durch das Jugendamt ist auch schon vor der Geburt möglich.

Vor Einrichtung einer Beistandschaft ist eine Beratung zwingend erforderlich.

Beurkundungen

Es werden kostenfreie Beurkundungen unter anderen bei Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung, Mutterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge ausgestellt.

Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Spezielle Hinweise

Geburtsurkunde, gegebenenfalls Gerichtsbeschluss

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

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Spezielle Hinweise
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