Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten


Leistungsbeschreibung


In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Einen Anspruch auf Einbürgerung besitzen Ausländer, die seit acht Jahren rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einbürgerung im Ermessenswege möglich.

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Zuständigkeiten im Team Göttingen Ausländerangelegenheiten Team Göttingen.

Anfangsbuchstabe Familienname

Sachbearbeiter/-in

 A - J

K - Z

Frau Winterfeld

Frau Otto

Zuständigkeiten im Team Osterode am Harz:

Anfangsbuchstabe Familienname

Sachbearbeiter/-in

 A - Z

 

Frau Seidel

 

Spezielle Hinweise

Ausländische Staatsangehörige können sich bei Erreichen einer gesetzlich definierten Verfestigung beziehungsweise Integration einbürgern lassen. Sie erwerben dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit.
 
Auf Grund der Vielzahl verschiedener gesetzlicher Regelungen beziehungsweise Fallgruppen ist es nicht möglich, die abschließenden Voraussetzungen hier zu nennen. Bitte wenden Sie sich für weitergehende Informationen daher an Ihre*n Ansprechpartner*in.
 
Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist es im Regelfall erforderlich, dass Sie sich nach Erhalt der Einbürgerungszusicherung aus Ihrer bisherigen Staatsbürgerschaft entlassen lassen.
 
Für den Fall des ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der eine Übergangsregelung zur Einbürgerung britischer Staatsangehöriger enthält.
Danach wird von einer Entlassung aus der britischen Staatsangehörigkeit abgesehen, sofern britische Staatsangehörige vor dem 30. März 2019 einen vollständigen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben und die weiteren Voraussetzungen für die Einbürgerung vor dem 30. März 2019 erfüllt waren und bei der Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Einbürgerungsbehörde des Landkreises und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ihre*n Ansprechpartner*in finden Sie mit Klick auf Kontakt rechts.

Welche Unterlagen werden benötigt?


Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise
  • Reisepass beziehungsweise Personalausweis
  • aufenthaltsrechtliche Bescheinigungen
  • Meldebescheinigungen
  • Verdienstnachweis
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

255,00 Euro je Einbürgerung
51,00 Euro für jedes mit eingebürgerte minderjährige Kind
 

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kontakt


  • Fachdienst Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Team Ausländer- u. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten OHA