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Notfallrettung Sicherstellung


Leistungsbeschreibung

Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.


Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise

Die Sicherstellung des Rettungsdienstes in Niedersachsen ist den Landkreisen übertragen. Diese sind Träger des Rettungsdienstes.

Im Landkreis Göttingen sind gem. der Rettungsdienstbedarfsplanung Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der ASB oder das DRK, mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes beauftragt. Dies beinhaltet beispielsweise die medizinische Versorgung bei lebensbedrohlichen oder sonstigen Verletzungen an einem Einsatzort oder die Herstellung der Transportfähigkeit in eine Behandlungseinrichtung.

Der Landkreis Göttingen aktualisiert in diesem Zusammenhang fortlaufend den Rettungsdienstbedarfsplan, überprüft die Vorhaltung ausreichend und qualifizierten Personal bei den Beauftragten sowie erteilt Konzessionen für den Bereich Krankentransportunternehmen.

Darüber hinaus unterhält der Landkreis Göttingen gemeinsam mit der Stadt Göttingen gemeinsam die Kommunale Regionalleitstelle, zur Annahme und Koordinierung von u.a. Rettungsdiensteinsätzen.

Die Zuständigkeit liegt:

  • beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
  • beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).
  • Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.

  • Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Spezielle Hinweise
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

08.01.2019