Leistungsbeschreibung

Wilder Müll ist der zuständigen Stelle zu melden, die sich um die Entsorgung kümmert.

Spezielle Hinweise

Helfen Sie mit, unsere Umwelt sauber zu halten!
 
Sollten Sie Kenntnis über unsachgemäße Ablagerung von Abfällen, wilde Müllablagerungen, unerlaubte Ablagerung von Schrottfahrzeugen, Lagerung von Stoffen an Gewässern und Ähnliches haben, wenden Sie sich bitte telefonisch, persönlich oder per E-mail an die oben genannten Ansprechpartner/innen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Die Meldung kann auch bei der Polizei erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion

Kontaktpersonen

  • Herr Seefried
  • Herr Buschewitz