Kommunale Sportstätten
Kommunale Sportstätten
Textblöcke ein-/ausklappenLeistungsbeschreibung
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Der Landkreis Göttingen hält Sporthallen und Sportfreianlagen vor.
Die Vergabe dieser Sporthallen und Sportfreianlagen
- an Schulen für den Schulsportunterricht und für besondere Schulveranstaltungen (Bundesjugendspiele, Schulsportfeste und so weiter) sowie
- an Vereine, Verbände und sonstige Nutzer (Betriebssportgruppen, private Sportgruppen et cetera) für den Übungs- und Wettkampfbetrieb
erfolgt ebenfalls durch den Landkreis Göttingen.
Der Landkreis Göttingen betreibt die Schwimmhallen Adelebsen und Gieboldehausen, das Lehrschwimmbecken an der Drei-Flüsse-Realschule in Hann. Münden sowie die Schwimmhalle in der Wartbergschule/Osterode am Harz.
Die Vergabe dieser Schwimmhallen
- an Schulen für den Schulsportunterricht und für besondere Schulsportveranstaltungen
- an Vereine, Verbände und sonstige Nutzer für den Übungsbetrieb sowie
- in Gieboldehausen für den öffentlichen Badebetrieb
erfolgt ebenfalls durch den Landkreis Göttingen.
Wichtige Hinweise für den Schulsport:
Der Bedarf an Schulsportzeiten und Schulsportschwimmzeiten ist rechtzeitig vor Schuljahresbeginn anzumelden.
Wichtige Hinweise für den Vereinssport:
Der Bedarf an Nutzungszeiten für den Übungsbetrieb der Vereine und der sonstigen Nutzer wird jährlich abgefragt; die Vergabe erfolgt regelmäßig vor Schuljahresbeginn.
Termine an Wochenenden (Punktspielbetrieb, Turniere und so weiter) sind möglichst frühzeitig, mindestens jedoch 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung, anzumelden.
Anfragen sind mündlich an die/den oben genannte/n Ansprechpartner/in oder schriftlich an den
Landkreis Göttingen,
Fachbereich Gebäudemanagement/ Fachdienst 80.2,
Reinhäuser Landstraße 4,
37083 Göttingen,
zu richten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Sporthallen und Sportfreianlagen: Die Gebühren ergeben sich aus der Entgeltordnung für die Sporthallen und Sportfreianlagen des Landkreises Göttingen (Kreistagsbeschluss).
Schwimmhallen
: Die Gebühren ergeben sich aus der Entgeltregelung für die Schwimmhallen des Landkreises Göttingen (Kreistagsbeschluss). Zuschüsse für Sportvereine und Jugendgruppen bei der Nutzung von Schwimmhallen des Landkreises Göttingen sind möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an die/den oben genannten Ansprechpartner/in.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Die Dienstleistung ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Göttingen.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion